Nur der ungarische Rentenversicherungsträger kann rechtsverbindlich sagen, ob und wann ein Deutscher, der in Ungarn gearbeitet hat, einen Anspruch auf eine Rente hat. Betroffen sind von dieser Frage und Situation vorwiegend ehemalige Bürger der “DDR”, die aus welchen Gründen auch immer für Jahre in Ungarn “hängen” geblieben sind. Vollständigen Artikel lesen »


